PSYCHOTHERAPIEHONORAR :
 

Das Honorar wird mit den Klienten abgerechnet. Das Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) zugrunde, die Sitzungsdauer beträgt 50 Minuten. Häufigkeit und Dauer der Sitzungen richten sich nach Ihrem Anliegen und werden individuell miteinander vereinbart. 

 

Ihre Vorteile als Selbstzahler:

Als Selbstzahler sind Sie selbstbestimmt. Ihre Freiheit als Selbstzahler: die Dauer Ihrer Behandlung, die Häufigkeit und die zeitliche Länge der Therapiesitzungen können Sie mit Ihrem Therapeuten eigenständig gestalten. Sie sind diesbezüglich nicht an die Vorschriften von Krankenversicherungen gebunden.

Sie können, auf Wunsch, anonym Hilfe in Anspruch nehmen. Keinerlei Informationen (z.B. über psychische Diagnosen) werden an Dritte weitergegeben, wie dies z.B. bei der Konsultation von Ärzten, Psychotherapeuten, Heilpraktikern und Heilpraktikern für Psychotherapie bei der Abrechnung über die gesetzliche oder private Krankenkasse der Fall ist.
Für die Kostenübernahme einer Psychotherapie fordern die gesetzlichen und privaten Krankenkassen die Angabe einer psychischen Störung und ein Gutachten. Dies kann von Bedeutung sein, wenn Sie z.B. eine Verbeamtung planen oder in eine private Krankenkasse wechseln wollen oder eine Krankentagegeldversicherung, eine Lebensversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen wollen. Hier werden in der vor Vertragsabschluss stattfindenden Gesundheitsprüfung auch Angaben über psychische Diagnosen und Behandlungen der letzten 5 bis 10 Jahre angefordert.

 

Kosten für Heilbehandlungen, die von den Krankenkassen nicht erstattet werden, können im Einzelfall als „Außergewöhnliche Belastungen“ begrenzt steuerlich absetzbar sein. Erkundigen Sie sich hierzu bitte bei Ihrem Steuerberater.

 

Ein weiterer wichtiger Vorteil als Selbstzahler: Klient und Therapeut sind nicht an den Einsatz der Kassentherapieverfahren (sogenannte Richtlinienverfahren) gebunden, sondern können die Methode der Therapie und die Sitzungsanzahl frei wählen.  

 

Ein Vorteil für gesetzlich versicherte Selbstzahler: im Falle, Sie haben innerhalb der letzten 2 Jahre bereits eine Psychotherapie über Ihre gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet, fallen Sie in der Regel in eine 2 Jahres Sperrfrist bis zum Beginn der nächsten Psychotherapie.

 

COACHING- und SUPERVISIONSHONORAR

Honorare für Coaching, Karrierestrategieberatung, Bewerbungsberatung, Supervision, Teamentwicklung können bei Angestellten in  ihrer Einkommenssteuer als Werbungskosten geltend gemacht werden.

 

Unternehmen und Freiberufler können Coaching und Beratung, sowie Supervision und Teamentwicklung für Firmeninhaber, Angestellte und Teams steuerlich als Betriebsausgaben geltend machen.